Waren mittels Drohnen liefern zu lassen, ist keine Science-Fiction mehr. Gesetzliche Hürden sind zwar noch einige zu nehmen, aber die Technik ist langsam so weit und das gilt auch für die Menschen. Letztes geht aus einer aktuellen Umfrage des Bitkom hervor, zu der im Vorfeld der am 6. Juni in Berlin anstehenden Bitkom Aviation Conference einige Ergebnisse veröffentlicht wurden.
Besonders groß ist die Zustimmung bei Lieferungen von Medikamenten, etwa zu abgelegenen Orte in ländlichen Gegenden. Eine Mehrheit von 57 Prozent kann sich vorstellen, diesen Service in Anspruch zu nehmen oder ist sich diesbezüglich sogar sicher.
Einkäufe per Drohne liefern lassen
Knapp die Hälfte der Deutschen (49 Prozent) interessiert sich für die Lieferung von Einkäufen durch Drohnen bis nach Hause: „Warenlieferungen per Drohne wurden bis vor kurzem noch von Vielen als schlechter Scherz abgetan. Mittlerweile wird an entsprechenden Zukunftslösungen geforscht und gefeilt“, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
„Logistikdrohnen werden auch in Zukunft keinen Kühlschrank liefern und sind sicher nicht für jede Ware die Lieferlösung schlechthin. Für kleine, leichte und besonders eilige Produkte müsste sich aber aus rein technischer Sicht schon heute kein Transporter oder Vieltonner mehr durch die verstopften Straßen der Innenstädte quälen.“
48 Prozent der Bundesbürger würden mittels Drohne gerne Fotos und Videos in der Natur aufnehmen. 27 Prozent würden Drohne gerne als Spielzeuge verwenden, 24 Prozent die Nachbarschaft damit erkunden, 21 Prozent Rennen fliegen.
„Nach Industrie und Profi-Fotografen entdecken nun auch zunehmend die Verbraucher den Reiz von fliegenden Kameras. Luftaufnahmen waren noch nie so günstig und einfach zu bekommen“, argumentiert Rohleder. „Sein Interesse an Nachbars Haus sollte man im Griff haben. Selbstverständlich ist verboten, bei den Nachbarn übers Grundstück zu fliegen oder aus der Höhe Aufnahmen vom Garten oder gar den Innenräumen zu machen. Nicht alles, was technisch geht, ist auch erlaubt.“
Daher verweist der Verband auf inzwischen bestehende Regeln für den Drohneneinsatz. Für alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von über einem halben Pfund gilt eine Kennzeichnungspflicht, damit im Falle eines Schadens der Halter unproblematisch ermittelt werden kann. Bei Drohnen ab einem Gewicht von zwei Kilogramm ist sogar ein Kenntnisnachweis, sozusagen ein Drohnen-Führerschein, Voraussetzung für den legalen Einsatz. Die Regelungen können der Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums entnommen werden.
Über den Stau hinwegfliegen
Welche Einsatzzwecke von Drohnen sind für Euch interessant? Ich glaube, dass gerade Lieferdrohnen ein enormes Potenzial haben. Schließlich ist der Luftraum auch in Ballungsräumen mit Dauerstaus am Boden weitgehend ungenutzt. Große und schwere Güter wie die angesprochenen Kühlschränke werden wohl auf absehbare Zeit am Boden bleiben, doch ich glaube nicht, dass die Drohnenlieferung nur für kleine und leichte Waren interessant ist.
Anders als am Boden, wo vorerst noch viele Menschen am Steuer von Fahrzeugen sitzen, besteht im Luftraum – von Flugrouten u. ä. abgesehen – nicht das Problem, dass autonome und von menschen gesteuerte Objekte sich gemeinsam im Verkehr fortbewegen müssen. Daher sollte es – aus technischer Perspektive zumindest – schon sehr bald möglich sein, ein komplett „computergesteuertes Logistiksystem im Himmel“ einzurichten. Je schneller Verkehr von der Straße genommen wird, desto besser! Das gilt übrigens auch für den Transport von Menschen: Autonome Lufttaxis haben das Potenzial, die Mobilität bereits im nächsten Jahrzehnt zu revolutionieren – wenn dies nicht durch übervorsichtige Vorgaben und Regeln zu sehr erschwert wird.