Gestern ist die Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen in Kraft getreten. Für eine Vielzahl an Webmastern und Seitenbetreibern bedeutet dies, künftig ihre Webinhalte bei der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) einreichen zu müssen. Doch die Verunsicherung unter den einzelnen Seitenbetreibern ist groß, da zahlreiche Fragen bisher noch ungeklärt sind.
Die Frage, die bisher am häufigsten gestellt wird, die die Frage nach der Teilnahmepflicht: Insbesondere Blogger fragen sich, ob auch sie betroffen sind und ihre Inhalte bei der DNB abliefern müssen. Das Interesse ist vor allem deshalb sehr groß, weil im Falle eines Verstoßes eine Strafe in Höhe von bis zu 10.000 Euro fällig werden kann. Andere Blogger sind hingegen weniger interessiert und haben bereits ihren Unmut geäußert.
Bei einer drohenden Strafzahlung in dieser Höhe ist es kein Wunder, dass einige Blogger darauf abzielen, ihre Webinhalte schnellstmöglich in PDF-Dateien zu konvertieren und bei der DNB einzureichen. Allerdings muss man nicht gleich in Panik verfallen und eine Geldzahlung fürchten. Stattdessen ist erst einmal „take it easy“ angesagt: Derzeit sieht es ganz danach aus, als ob die Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen ein wenig zu früh in verabschiedet wurde. Die technischen Voraussetzungen, um der großen Informationsflut bei der DNB Herr zu werden, scheinen noch nicht geschaffen zu sein.
Einige Blogger haben auf ihre Anfragen, die sie an die DNB gerichtet haben, bereits Rückmeldung erhalten und können sich erst einmal zurücklehnen, weil sie vorerst keine Daten einreichen müssen.