In Deutschland sind Verkehrssünder vergleichsweise gut geschützt. Selbst wenn anhand von Blitzerfotos belegt werden kann, dass mit einem Fahrzeug eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde, kann der Verkehrssünder noch Glück haben: Sofern sich die Person nicht eindeutig identifizieren lässt, verläuft das Verfahren unter Umständen im Sand. Anders als in vielen Nachbarstaaten kann der Fahrzeughalter nämlich nicht automatisch belangt werden: Bestraft wird immer die Person, die als Verkehrssünder aufgetreten ist.
Wenn sich Personen auf Blitzerfotos nicht sicher identifizieren lassen, kommt es vor, dass Personen auf das Polizei Revier geladen werden. Dort wird ein persönlicher Abgleich vorgenommen bzw. schlichtweg übersucht, ob die Person mit der Person auf dem entsprechenden Bild übereinstimmt. Sofern eine Übereinstimmung vorliegt, werden die jeweils erforderlichen Schritte eingelegt. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Bliter-Fotos, sondern generell für Aufnahmen, die von den Gesetzeshütern gemacht werden.
Bei heise ist ein äußerst interessanter Beitrag zu diesem Thema erschienen. Es geht um die Zuhilfenahme von Social Networks bei der Identifizierung von Personen. Anstatt mutmaßliche Verkehrssünder auf das Polizei Revier zu laden, gehen die Gesetzeshüter anscheinend immer häufiger dazu über, einen Fotoabgleich über das Internet vorzunehmen. In sozialen Netzwerken wie beispielsweise Facebook wird nach den Personen gesucht. Sofern sie gefunden werden, nimmt man den Abgleich vor: Wenn die Personen über entsprechende Bilder identifiziert werden können, gilt der Identifizierungsprozess als abgeschlossen.
So mancher Datenschützer wird an dieser Stelle aufschreien und sich fragen, ob die Polizei überhaupt dazu berechtigt ist, entsprechende Daten zu nutzen. Wie dem heise Beitrag zu entnehmen ist, scheint dies der Fall zu sein. Die Begründung ist vergleichsweise simpel: Wenn Personen ihre persönlichen Daten (zu denen auch Fotos zählen) öffentlich im Internet zugänglich machen, können diese Daten unter anderem zur Identifizierung genutzt werden.
Für die Polizei ist diese Vorgehensweise äußerst interessant. Vorteile bestehen vor allem darin, dass sich oftmals eine satte Zeitersparnis erzielen lässt. Außerdem müssen nicht erst Termine abgesprochen werden: Verkehrssündern wird es schwieriger gemacht, den Prozess in die Länge zu zögern.
Dass die Gesetzeshüter grundsätzlich auf diese Weise verfahren und zum Beispiel bei Facebook oder Xing nach Personenfotos suchen, ist allerdings nicht anzunehmen. Ich gehe davon aus, dass es einzelne Polizeireviere gibt, auf denen man mit diesem Verfahren experimentiert. Schließlich sind längst nicht alle Personen zu finden. Gerade bei Facebook sind viele Profile verschlossen, sodass sie von Außenstehenden gar nicht eingesehen werden können oder zumindest eine exakte Identifizierung nicht erforderlich ist. In den meisten Fällen wird die Polizei wohl nach wie vor dazu angehalten sein, auf die klassische Personenidentifizierung vor Ort zu setzen.