Kriminelle Handlungen in den virtuellen Welten von Onlinespielen sind schon seit einer ganzen Weile verbreitet. Bereits vor Jahren war immer wieder von Fällen zu hören, in denen sich die involvierten Personen regelrecht angegriffen haben. Man denke nur an einen Fall in Korea zurück, wo ein Onlinegame letztlich sogar die Ursache für einen Mord gewesen ist.
Glücklicherweise bleiben derartige Fälle die Ausnahme. Allerdings stellen entsprechende kriminelle Handlungen keine Seltenheit mehr dar. Immer häufiger klagen Spieler über virtuelle Diebstähle, bei denen ihre Accounts übernommen wurden – und das auch in Deutschland.
Weil Deutschland den Ruf eines Rechtsstaats genießt, ließ es sich ein junger Spieler nicht nehmen, einen Diebstahl im MMORPG „Metin 2“ anzuzeigen und sogar gerichtlich gegen den Dieb vorzugehen. Ein 16-Jähriger hatte sich Zugang zu den Spiele-Accounts zweier Freunde verschafft. Die Online-Charaktere seiner Freude hat der Dieb um nahezu die gesamte Ausrüstung erleichtert. Nun könnte man meinen, dass es sich hierbei lediglich um ein Computerspiel handelt und der Vorfall nicht so schlimm ist. Allerdings sahen dies die betroffenen Spieler anders – die gestohlenen virtuellen Gegenstände hätten einen Gegenwert von mehreren tausend Euro gehabt.
So kam es, dass der Fall vor dem Amtsgericht Augsburg verhandelt wurde. Der Richter konnte sich in die Lage der betroffenen Spieler versetzen und setzte daher ein Strafmaß fest. Der 16-Jährige muss als Strafe 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und außerdem eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro leisten. Schuldig gesprochen wurde der Dieb jedoch nicht wegen Diebstahls, sondern wegen „unbefugter Datenveränderung“. Der Richter wies darauf hin, dass ein Diebstahl aus rechtlicher Sicht nur dann vorlegt, wenn eine bewegliche Sache gestohlen wurde.
Aus Sicht des Richters muss der Gesetzgeber handeln. Es besteht Bedarf, sich mit dieser Thematik näher auseinanderzusetzen und eine rechtliche Grundlage zu schaffen.