Der Handel mit gebrauchter Software ist inzwischen ein ganz großes Thema. Man denke nur an die zahlreichen Plattformen, auf denen Gamer ihre alten Spiele zu Geld machen oder zumindest tauschen können. Hinzu kommen die Ankaufplattformen, die ebenfalls an Bedeutung gewinnen. Ohne die Möglichkeit, Gebrauchtsoftware günstig erwerben und anschließend noch einmal verkaufen zu können, gäbe es diese Unternehmen nicht.
Allerdings könnte sich das Geschäft mit dem Handel gebrauchter Software bzw. von Software aus zweiter Hand in Zukunft grundlegend ändern. Die USA machen Anfang. Dort hat ein Gericht entschieden, dass ein Händler nicht dazu berechtigt ist, Software aus zweiter Hand zu verkaufen. Konkret geht es dabei um das CAD Programm AutoCAD, das aus dem Hause Autodesk stammt.
Das auf CAD Software spezialisierte Unternehmen hat sich nämlich erlaubt, besonders strenge Nutzungsbedingungen aufzuerlegen. Wer die Software kauft und nutzt, zeigt sich damit einverstanden, dass ein weiterer bzw. anschließender Verkauf der Software nicht gestattet ist. Eine Übertragung der Rechte ist nicht möglich, wodurch ein Weiterverkauf systematisch ausgeschlossen wird.
Ein Händler (der von dieser Klauseln vermutlich nichts wusste) bot die Software auf Ebay zum Kauf an. Autodesk ging gegen den Händler vor, wodurch das Angebot vorzeitig beendet wurde. Der Händler zog wiederum vor Gericht und berief sich auf die „First Sale Doctrine“ (siehe heise) aus dem Jahr 1909, einer US-Bestimmung, die einen Weiterverkauf geschützter Werke gestattet. Aus Sicht des Gerichts können die Lizenzbedingungen der Software aufgrund der Doctrine jedoch nicht ausgehebelt werden. Somit stellen die Lizenzbedingungen, dass der Softwarekäufer im Endeffekt nichts anderes als ein Nutzungsrecht erwirbt und ein Weiterverkauf in der Tat nicht zulässig ist.
In den USA könnte dieses Urteil große Auswirkungen mit sich bringen und womöglich den Handel mit Software aus zweiter Hand zum Erliegen bringen. Im Grunde müssen die Softwareproduzenten lediglich ihre Lizenzbedingungen anpassen.
Nach deutschem Recht würde die Sache natürlich wieder ganz anders aussehen. Dennoch wäre es natürlich auch bei uns denkbar, dass die Softwareindustrie einen Weg findet, die Handelt mit gebrauchter Software einzuschränken.