Für zahlreiche Unternehmen ist Social Media längst unverzichtbar geworden. Plattformen wie Facebook, Twitter oder sogar Xing werden genutzt, um potentielle Kunden anzusprechen und diese zu gewinnen. Zwar ist das Potential je nach Branche sehr unterschiedlich bemessen, doch einige Unternehmen sind mit ihren Social Media Aktivitäten sehr erfolgreich.
Hinter jedem Social Media Account steckt am Ende mindestens eine Person. Nicht selten verhält es sich sogar so, dass gar nicht die Unternehmen im sozialen Web präsent sind, sondern deren Mitarbeiter. Hierfür zeigen sich verschiedene Faktoren verantwortlich, wie beispielsweise fehlende Kompetenz beim einstigen Start der Social Media Aktivitäten oder auch die Reichweite einiger Mitarbeiter Accounts.
Dass Mitarbeiter im sozialen Web erfolgreich sind und dort fleißig in der Werbetrommel für ihren Arbeitgeber rühren, ist keine Seltenheit. Für die Unternehmen ist dies allerdings gar nicht immer so gut. Erst vor kurzem berichtete das Handelsblatt über einen Vorfall, der die Problematik sehr schön aufzeigt. In den USA hatte ein Mitarbeiter sehr erfolgreich für seinen Arbeitgeber gebloggt. Im Lauf der Zeit konnte der Mitarbeiter einen Stamm von weitaus mehr als 50.000 Followern bei Twitter aufbauen.
Als der Mitarbeiter den Job wechselte, forderte der ehemalige Arbeitgeber plötzlich eine finanzielle Entschädigung. Die Begründung: Der Mitarbeiter habe den Twitter Account mitgenommen – und für jeden der Follower möchte man Geld sehen. Konkret wurde eine Streitwert von 2,50 US-Dollar je Follower festgesetzt.
Wie es für die USA üblich ist, zog das Unternehmen vor Gericht. Der Fall wurde allerdings noch nicht verhandelt. Schon jetzt gibt es viele Interessenten, die den Fall sehr genau beobachten werden, denn es ist abzusehen, dass derartige Fälle in naher Zukunft noch häufiger auftreten werden. In einem Rechtssystem, in welchem mit Präzedenzfällen gearbeitet wird, ist dieser Fall daher sehr entscheidend.
Unabhängig davon, wie der Fall letztlich ausgehen wird, stellt sich die Frage, ob es überhaupt soweit kommen muss. Derartige Probleme ließen sich spielend einfach verhindern, wenn im Vorfeld klare Absprachen getroffen werden. Wenn ein Mitarbeiter mit seinem privaten Account bei Facebook oder Twitter aktiv ist, sollte sich das Unternehmen der Situation bewusst sein. Besser wäre es in den meisten Fällen, mit unternehmenseigenen Accounts zu arbeiten – so gehen die Follower nicht so schnell verloren, sollte der verantwortliche Mitarbeiter das Unternehmen verlassen.
Natürlich gibt es auch Fälle, die nicht ganz so leicht zu lösen sind. Man denke nur an Mitarbeiter von Personalvermittlungen, die Kontakte zu ihren Kandidaten via Xing fügen. Hier ist es natürlich schwierig, mit Accounts für das Unternehmen zu arbeiten. Umso wichtiger wäre es dann, im Vorfeld konkrete Absprachen zu treffen.