Heute gibt es wieder einmal einen Beitrag zum Thema GEZ. Stammleser dürften wissen, dass ich kein allzu großer Freund der GEZ und dem Rundfunkgebührenmodell der öffentlich-rechtlichen Sender bin. In einer meiner letzten Beiträge zu diesem Thema habe ich sogar Schelte aufgrund fehlender Objektivität erhalten. Aber dennoch halte ich an meiner Meinung fest und möchte auch heute wieder einmal die GEZ anprangern.
Wie es die Überschrift verrät, geht es um Kassensysteme. Heutzutage finden sich auf dem Markt Kassensysteme für die Gastronomie wieder, die mit beeindruckenden Features aufwarten, um die dortigen Abläufe zu beschleunigen. Da wundert es nicht, dass es mit einer modernen Kasse heutzutage möglich ist, im Web zu surfen – und theoretisch sogar gebührenpflichtige Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender zu empfangen.
Aufgrund dieser Möglichkeit hat es der WDR doch tatsächlich für nötig gehalten, bei einer Steakhouse Kette anzuklopfen und ordentlich auf den Tisch zu hauen: Die rund 60 Restaurants sollen für ihre Kassensysteme abdrücken. Die Restaurantkette hat bereits Einspruch gegen den Gebührenbescheid eingelegt und Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingelegt. Sowie es aussieht, war die Restaurantkette damit erfolgreich: Aktuell scheint es ganz danach auszusehen, dass für die Kassensysteme des Restaurants keine Gebühren entrichtet werden müssen.
Nun könnte man sagen, dass es sich hierbei um eine Lappalie handelt, denn letztlich müsste die Restaurantkette für ihre 60 Kassen (unter der Annahme, das sich im jedem Restaurant ausschließlich eine dieser Kassen befindet) nur 300 Euro im Monat entrichten. Doch auf der anderen Seite stellt sich die Frage, weshalb die öffentlich-rechtlichen Sender ein Recht darauf haben, eine Gebühr auf Kassensysteme zu erheben – also ob die Mitarbeiter des Restaurants nichts Besseres zu tun hätten, als an ihren Kassen im Internet zu surfen und dabei das Programm der Sender zu verfolgen.