Als in der vergangenen Woche die Indizierung eines Blogs durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) erfolgte, wurden zahlreiche Debatten rund um das Verhalten der Prüfstelle losgetreten. Auf der einen Seite befinden sich einige Blogger, die sich über diesen Schritt alles andere als freuen konnten und teilweise sogar von Zensur gesprochen haben. Auf der anderen Seite stehen Blogger, die eine Indizierung des betroffenen Blogs für gut befinden. Doch an dieser Stelle soll nicht über pro und contra von Blog Indizierungen gesprochen werden – stattdessen stellt sich uns die Frage, wie solch eine Indizierung durchzusetzen ist und was diese für den Blogbetreiber bedeutet.
Immerhin verhält es sich in der Praxis so, dass die BPjM ein Blog oder auch andere Medien ausschließlich auf ihre Liste setzen kann – die Umsetzung muss von anderer Seite erfolgen. Im Bereich der Musik- oder der Computerspiele sind beispielsweise die Händler angehalten, entsprechende Produkte nur noch an Personen zu verkaufen, die sich ausweisen und somit ihre Volljährigkeit nachweisen können.
In der Welt der Blogs bzw. im Internet sieht dies ein wenig anders aus – hier können Identität und Alter längst nicht so schnell und eindeutig belegt werden. Dem Lawlog zufolge müsste / sollte ein entsprechender Schutz mit Hilfe eines Passwortschutzes und dem PostIdent Verfahren erzielt werden. Dies ist ein vergleichsweise aufwendiges Verfahren – doch allen Anscheins nach ist es die einzig sichere Lösung im Hinblick auf die Legitimierung.
Das nun erstmalig in Deutschland indizierte Blog verfährt jedoch nicht auf diese Art und Weise: Es wurde kurzerhand vom Netz genommen. Daher bleibt erst einmal bis zur nächsten Blog Indizierung abzuwarten.
Via freshzweinull
Januar 26th, 2009 at 18:03
Interessantes Thema, den Blog hätte ich mir gern mal selbst angeschaut, um mir ein Bild von den Vorwürfen machen zu können. Leider ist er jetzt schon geschlossen und so bleiben mir nur die Meinungen! 🙂
Grüsse Toni