Äußerst kompakte Laptops, so genannte Netbooks, waren in diesem Jahr der letzte Schrei. Wer hätte schon gedacht, dass es Asus mit seinem EEE-PC gelingt, eine solch große Lawine loszutreten und praktisch ein neues Segment im Bereich des Mobile-Computings zu schaffen? Aufgrund dieses Erfolgs ist es auch nicht verwunderlich, dass der Begriff „Netbook“ inzwischen sehr verbreitet ist und sich innerhalb der Blogsphäre längst etabliert hat.
Doch nun könnte der Begriff einigen Bloggern zum Verhängnis werden. Der Organizer-Spezialist Psion brachte im Jahr 2000 einen Mini-Computer mit dem Namen „Netbook“ auf den Markt und ließ sich den Begriff schützen. Angeblich sollen nun in Großbritannien erste Blogger wegen Verwendung des Begriffs abgemahnt worden sein. Eine Kanzlei räumt den Betroffenen nun eine Frist von knapp drei Monaten ein, um ihre Markenrechtsverletzungen zu beheben, beispielsweise indem sie entsprechende Domains, die den Markennamen enthalten, auflösen. Betroffen sind in diesem Fall übrigens nur die Berichterstatter: Die Hersteller haben den Markenschutz logischerweise berücksichtigt.
Mittlerweile gibt es einige Blogger, die sich in ihrer Haut nicht mehr besonders wohl fühlen und Angst vor den rechtlichen Konsequenzen haben. Auf der anderen Seite gibt es einige clevere Blogger, die sich die Frage stellen, ob überhaupt eine Kanzlei von Psion eingeschaltet wurde. Der Markenschutz soll zwar bestehen, allerdings wirkt die Art der Abmahnung eher seltsam. Wir dürfen also gespannt bleiben und uns über die Erwähnung von Psion freuen – ich hatte die Marke schon ganz vergessen.