Die Bildersuche ist bereits seit vielen Jahren fester Bestandteil des Google Angebots. Allerdings könnte sich dies in Zukunft ändern: Ein Hamburger Künstler sah seine Urheberrechte in der Bildersuche von Google verletzt und hat deshalb vor dem Hamburger Landgericht gegen den Suchmaschinenriesen geklagt. Wie die „Computerbild“ berichtet, hat der Künstler nun Recht erhalten.
Konkret geht es darum, dass in der Google Bildersuche auch Bilder der Figur „PsykoMaN“ zu finden sind – und die Rechte dieser Bilder liegen eben bei besagtem Künstler. Weil Google den Rechtsstreit verloren hat, ist der Suchmaschinenbetreiber nun dazu angehalten, sämtliche Bilder des Künstlers aus der Bildersuche zu entfernen.
Interessanterweise gab das Landgericht dem Suchmaschinenanbieter gleich noch einen Tipp mit auf den Weg: Es wäre möglich, die in den Suchergebnissen angezeigten Bilder durch Textlinks zu ersetzen. Weil man bei Google die Bildersuche jedoch für rechtsmäßig hält, wird das Unternehmen in Revision gehen – notfalls sogar bis zum Bundesgerichtshof. Sollte Google dort verlieren, könnte es für das Unternehmen kritisch werden, so Alexander Fischer, Fachanwalt für IT-Recht aus Stuttgart. Solch ein Urteil würde nämlich das Aus für die Bildersuche bedeuten, zumindest wenn für die angezeigten Bilder keine Zustimmungen der Rechtinhaber vorliegen.